Garantiebedingungen Vollkassettenmarkise
- Die Four & More GmbH garantiert dem Endkunden / Verbraucher (nachfolgend „Kunde“ genannt) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, die Dauerhaftigkeit der Markise innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab Kauf (nachfolgend „Garantiefrist“ genannt) in Bezug auf Freiheit von Material- oder Herstellungsfehlern (nachfolgend „Mängel“ genannt).
Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
- Die Garantie gilt ausschließlich für direkt erworbene Produkte in den Onlinestores: eclipse-sonnenschutz.com mit Kaufdatum ab 07.04.2022.
- Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Mangel, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Die Rechte aus dieser Garantie können gegenüber der Four & More GmbH erst nach erfolgter Registrierung geltend gemacht werden.
Die Registrierung erfolgt per Formular unter dem Menüpunkt „Garantieregistrierung“ auf der Homepage der Four & More GmbH (www.four-more.de). Hier werden die erforderlichen Daten abgefragt.
Die Registrierung hat innerhalb eines Monats nach Kaufdatum zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Registrierung ändert nichts an dem Beginn der Garantiezeit gemäß Ziffer 1. Eine Bestätigung der Garantie-Registrierung erhält der Kunde sodann per Email, das Garantiezertifikat wird im Pdf-Format ebenfalls per Email, an die der Four & More GmbH bekannte Email-Adresse zugesendet.
- Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich schriftlich und unter Vorlage der Originalrechnung sowie des Garantiezertifikats bei der Four & More GmbH geltend gemacht werden.
- Nach Eingang der Anzeige bei der Four & More GmbH hat diese innerhalb von vier Wochen dem Kunden gegenüber zu erklären, ob ein Garantiefall anerkannt wird. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt der Garantiefall als abgelehnt. Während dieses Zeitraums ist der Four & More GmbH oder einem von ihr beauftragten Dritten die Besichtigung des beanstandeten Produkts vor Ort zu gewähren, um die Berechtigung des Anspruchs zu prüfen.
- Vom Kunden geltend gemachte Mängel wird die Four & More GmbH nach eigenem Ermessen entweder durch Reparatur oder durch Austausch mit neuem Produkt oder Produktteilen beheben, oder dem Kunden den Kaufpreis erstatten.
In der Regel wird der Kunde die Markise, mit vorherigem Einverständnis seitens der Four & More GmbH, durch einen Fachhandwerker vor Ort instand setzen lassen. In diesem Fall deckt die Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile.
Beim Austausch wird die alte Markise kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Modell zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr verfügbar ist, ist die Four & More GmbH berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern.
Der Transport bzw. Versand zu und von der Four & More GmbH darf nur mit vorherigem Einverständnis der Four & More GmbH vorgenommen werden.
Der Kunde ist verpflichtet, das neue Produkt bei der Four & More GmbH selbst abzuholen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Sofern die Four & More GmbH sich für eine Erstattung des Kaufpreises entscheidet und dies schriftlich bestätigt, gibt der Kunde das Produkt zurück und die Four & More GmbH erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis.
- Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur:
- Wenn die Verwendung des Produkts gemäß den technischen Anleitungen, Pflegeanweisungen und unter der Einhaltung der Bedienungsanleitungen erfolgt ist
- Wenn die Markise fachgerecht installiert und gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik gewartet wurde (z.B. durch einen Meisterbetrieb).
Dazu zählt unter anderem, aber nicht abschließend, dass insbesondere die Halter richtig angebracht sind, die Arme der Markise gereinigt und justiert sind. - Montageanleitungen, Gebrauchs- und Pflegehinweise sind jedem Produkt beigefügt und stehen unter www.four-more.de zur Verfügung.
- Für Mängel, die vom Kunden innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht werden.
- Wenn der Standort des Produktes sich innerhalb der EU oder der Schweiz befindet.
- Wenn der Kunde bei Geltendmachung der Garantie das Bestehen der Garantie durch Vorlage des von der Four & More GmbH ausgestellten Garantiezertifikats zusammen mit der Originalrechnung nachweist und die bei der Registrierung gemachten Angaben damit übereinstimmen. Die alleinige Vorlage der Originalrechnung ist nicht ausreichend.
- Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
- Verschleißteile, wie z.B. Zugseile
- Geringfügige Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die auf den Gebrauchswert der Markise keinen Einfluss haben
- Verschmutzungen durch Umwelteinflüsse
- Schäden durch aggressive Reinigungsmittel und andere Chemikalien
- Schäden durch Bedienungsfehler und durch Betriebsfehler
- Schäden, die am Produkt durch Transport, Installation und Probebetrieb entstanden sind
- Schäden, die durch das Produkt entstanden sind
- Ausstellungsware
- Das Ende der Garantie tritt ein:
- Spätestens 5 Jahre ab Kaufdatum
- Wenn die ausgehändigten und zur Verfügung gestellten Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitungen nicht befolgt wurden
- Wenn die ausgehändigten und zur Verfügung gestellten Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitungen nicht befolgt wurden
- Wenn der Einbau, die Wartung, Reparatur oder Pflege nicht durch fachkundige Personen erfolgt sind
- Wenn die Schäden durch den Installateur oder durch dritte Personen verursacht wurden
- Wenn die Schäden auf eine unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme zurückzuführen sind
- Wenn die Schäden auf eine normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind
- Wenn die Schäden auf eine normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind
- Wenn die Wartung und Pflege der Markise mangelhaft war
- Wenn die Markise zweckentfremdet wurde
- Wenn der Schaden durch höhere Gewalt oder durch eine Naturkatastrophe eingetreten ist (insbesondere aber nicht abschließend: Überschwemmung, Brand oder Frostschaden)
- Wenn der Schaden fahrlässig verursacht wurde, wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet
- Bei jeglicher Veränderung am Produkt
- Wenn die Garantie nicht greift:
trägt der Kunde die Kosten für Transport und Versand selbst. Zusätzlich sind vom Kunden etwaige entstandene Arbeitskosten zu tragen, sowie die Kosten für Ausbau und Wiederinstallation der Markise.
Wünscht der Kunde dennoch eine Instandsetzung der Markise, hat er auch diese Kosten einschließlich der Material- und Arbeitskosten zu tragen.
Hat die Markise den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, kann die Four & More GmbH im Wege der Kulanzleistung den Mangel beheben. Einen Rechtsanspruch auf Mangelbeseitigung hat der Kunde in diesem Fall nicht. - Verhältnis gesetzliche Gewährleistung und Garantie
Dem Kunden stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu.
Diese für den Kunden unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt